PeBeM Grundlage
Im Jahr 2020 wurde das Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI (PeBeM) abgeschlossen und im Folgenden die Evaluation und flächendeckende Implementierung gesetzlich verankert.
Die Strukturen des Systems individuelle auf die Situation und Ziele der Einrichtung umsetzen! Keine Standardblaupause!
Nach dem vorgeschlagenen Personalbemessungsverfahren soll zukünftig, eine Mindest-Personalmenge definiert werden in der weniger Pflege-Fachkräfte) und mehr qualifizierte Pflegehilfs- und Assistenzpersonen, insbesondere mit einer landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege (Qualifikationsniveau QN3), in vollstationären Pflegeeinrichtungen benötigt werden.
Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen 50% Fachkraftquote. Für die Einrichtungen in der vollstationären Langzeitpflege hat dies zur Folge, dass die Arbeitsorganisation abgestellt werden muss auf eine trennschärfere Abbildung der Pflegeprozesse nach Fachpflegerischen Vorbehaltsaufgaben und allgemeiner Pflegetätigkeit.
Ziele des Personalbemessungsverfahrens (PeBeM)
§ Bundesweit einheitliche Personalschlüssel
§ Die Berufsflucht stoppen
§ Anreize schaffen für Berufsrückkehrer*innen
§ Attraktivität des Berufsfeldes steigern.
Inhalte, die durch Hennecke Beratung geleistet werden
Kann eingesetzt werden, wenn ….
Grundlagen und Transparenz innerhalb der PeBeM schaffen
Qualifizierungsbedarfe validieren und Qualifizierung anschieben
Personalentwicklung – Leitung (WBL), Fachkräfte, Pflegehilfskräfte
Arbeitsabläufe und Strukturen validieren, transparent machen
PeBeM „gerechte“ Umstrukturierung der Arbeitsabläufe innerhalb einer stationären Tourenplanung implementieren
Prozessbegleitung und Coaching
Kann eingesetzt werden, wenn ….
... ein Sanierungsprojekt aufgelegt wird.
... neue Konzepte implementiert werden.
... neue Rollen im Betrieb implementiert werden.
... eine neue Software eingeführt wird.
Die Aktion findet immer dort statt, wo die Leistung abgefordert wird. Die erforderliche Mobilität ist selbstverständlich. Die Kommunikation im Reporting an den Auftraggeber ist regelhaft. Die Unternehmensziele und Unternehmensaura sind handlungsleitend. Die Einarbeitung von internen Projektleitungen und die anschließende Übergabe des Projektes und der Handlungsfaden sind begleitende Leistung.
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